Microtrainings sind
–3 ½ h Trainings
im Kurzzeitformat
–leicht anwendbar im Berufsalltag
–auch zu Randzeiten
(17:30 - 21:00)
–praxisorientiert
–konzentriert auf
das Wesentliche
1. Anmeldungen
Die Anmeldung für die Teilnahme an den Microtrainigs erfolgt entweder über die Webseite des Anbieters (im Folgenden auch als Institute of Microtraining bezeichnet) oder im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Kundenbetreuer. Die Anmeldung des Teilnehmers erfolgt für diesen verbindlich. Aufgrund beschränkter Teilnehmerplätze für das Microtraining, behält sich der Anbieter die Annahme der Anmeldung vor, wobei die Vergabe der freien Teilnahmeplätze an die Anmelder nach der Reihenfolge des Eintreffens der Anmeldung erfolgt. Sofern noch freie Plätze vorhanden sind, erhält jeder Teilnehmer per Mail umgehend eine Anmeldebestätigung. Für jedes Microtraining wurden Mindest- und Maximalteilnehmerzahlen festgelegt. Sofern die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, behält sich der Anbieter vor, das Microtraining abzusagen. Über eine Absage werden die angemeldeten Teilnehmer zeitgereicht informiert.
2. Teilnahmegebühr
Gemeinsam mit der Anmeldebestätigung erhalten die Teilnehmer, die per Nachnahme zahlen eine Zahlungsaufforderung über die Teilnahmegebühr. Diese Gebühr ist spätestens am Tag des Microtrainings fällig und der Nachweis über die Teilnahmeberechtigung an dem Microtraining ist durch Vorlage des Einzahlungsbeleges zu erbringen. Wird die Teilnahmegebühr nicht fristgerecht einbezahlt, behält sich Syncurator das Recht vor, den Teilnehmer von der Teilnahme am Microtraining auszuschließen, wobei der Teilnehmer dennoch die Teilnahmegebühr zu entrichten hat. In den Teilnahmegebühren sind die Arbeitsunterlagen inkludiert, falls nicht ausdrücklich in der Ausschreibung etwas anderes bekannt gegeben wurde. Zusätzliche Lernhilfen und Unterlagen können vom Teilnehmer gesondert nach dem Microtraining erworben werden. Der Teilnehmer stimmt somit zu, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Wege zugesandt wird.
3. Stornobedingungen
Stornierungen können ausschließlich schriftlich entgegen genommen werden. Sofern es in der Teilnahmebestätigung nicht anders angegeben wurde, kann die Teilnahme an einem Microtraining früher als 10 Tage vor dem Training kostenlos storniert werden. Bei Stornierung innerhalb von 10 Tagen vor dem Training ist eine Stornogebühr in der Höhe von 50% der Teilnahmegebühr fällig. Bei einer Stornierung am Tag des Microtrainings bzw. bei Nichterscheinen ist die gesamte Teilnahmegebühr fällig. Auf schriftliches Ansuchen innerhalb von 3 Tagen nach dem Trainingstermin kann die einbezahlte Stornogebühr in einen Gutschein umgewandelt werden, welcher innerhalb eines Jahres ab Ausstellung eingelöst werden kann.
4. Rücktrittsrecht von der Kursanmeldung im Sinne des Fernabsatzgesetzes
Erfolgt die Buchung eines Microtrainings im Fernabsatz, insbesondere also per E-Mail oder per Internet, steht dem Teilnehmer im Sinne des KSchG ein gesetzliches Rücktrittsrecht im Sinne des Fernabsatzgesetzes binnen 7 Werktagen (Samstag zählt nicht als Werktag) gerechnet ab Vertragsabschluss zu. Dies gilt nicht für Microtrainings, die bereits innerhalb dieser 7 Werktage ab dem Vertragsabschluss beginnen.
Die Rücktrittsfrist gilt als gewahrt, wenn die schriftliche Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird (es gilt das Datum des Poststempels).
5. Durchführung der Microtrainings
Alle Microtrainings finden grundsätzlich in den Trainingsräumen vom Institute of Microtraining statt. In Der Anbieter behält es sich jedoch vor, einen anderen Veranstaltungsort für die Microtrainings festzusetzen, wobei dies nach Möglichkeit bereits in der Ausschreibung erfolgt. Je nach Trainingsinhalt beträgt die Dauer eines Microtrainings 3,5 Stunden. Die Mitnahme von Begleitpersonen und Tieren ist nicht gestattet.
6. Gewährleistung/Haftung
Für den Inhalt der vermittelten Lerninhalte und der zur Verfügung gestellten Arbeitsunterlagen übernimmt der Anbieter keine Gewährleitung oder Haftung. Der Anbieter gewährleistet insbesondere nicht für die persönliche Brauchbarkeit der vermittelten Inhalte für den Teilnehmer.
In allen übrigen Fällen beschränkt sich die Haftung des Anbieters auf grobe Fahrlässigkeit.
Das Institute of Microtraining übernimmt im Rahmen des Trainings keine Verwahrungspflichten für mitgebrachte persönliche Gegenstände der Teilnehmer
7. Änderungen im Veranstaltungsprogramm
Das Zustandekommen einer Veranstaltung hängt von der Mindestteilnehmerzahl ab. Das Institute of Microtraining behält sich Änderungen von Terminen, Startzeiten, Trainingsorten, sowie eventuelle Absagen vor. Die Teilnehmer werden darüber rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt. Ansprüche gegenüber dem Institute of Microtraining sind daraus nicht abzuleiten und etwaige Ersatzansprüche von Teilnehmern (z.B. Fahrtspesen, Kosten für Zeitausfall, usw.) werden vom Institute of Microtraining abgelehnt.
8. Datenschutz
Der Teilnehmer ist einverstanden dass der Anbieter seine personenbezogenen Daten zu Zwecken der Durchführung der Trainings sowie zur Übermittlung von Kundeninformationen elektronisch verarbeitet. Der Teilnehmer stimmt im Sinne des § 107 TKG ausdrücklich dem künftigen Empfang von elektronischer Werbung durch den Anbieter zu. Die Weitergabe der Daten an Dritte ist dem Anbieter untersagt.
9. Gleichbehandlung
Im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes wenden wir uns mit unseren Ausschreibungen an Männer und Frauen. Wir haben allerdings im Sinne einer leichteren Lesbarkeit für die Beschreibungen unserer Microtrainings, der Berufe, Zielgruppen und Personen eine geschlechtsneutrale Form gewählt.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort wird der Sitz des Anbieters in Innsbruck vereinbart.
Für sämtliche Streitigkeiten wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Innsbruck vereinbart.
Stand: Juli 2012






